Wie können Sie mit einer Betriebsvereinbarung Mobbing vorbeugen? Warum ist Vorbeugen in jedem Fall besser?
Kostenlos über die rote Ampel?
Jeder Autofahrer weiß, dass das Ignorieren einer roten Verkehrsampel strafbar ist. Die Einhaltung dieser Regel wird vom Staat kontrolliert - und ein Verstoß gegen das Verbot bedeutet Sanktionen (Punkte in Flensburg, Bußgeld, Fahrverbot).
Stellen Sie sich nun vor, ab morgen würde niemand mehr die Einhaltung der »Rotlicht-Regel« kontrollieren.
Ganz ehrlich:
Wer von uns würde rote Verkehrsampeln
noch ernst nehmen?
Es passiert ja nichts bei einem Verstoß.
Genau so verhält es sich bei Verstößen gegen das (unausgesprochene) Mobbing-Verbot, denn eigentlich weiß jeder »normal« denkende Mensch, dass man nicht mobben sollte. In Unternehmen, die Regeln aufstellen und konsequent überwachen gibt es keine Mobbing-Probleme.
Jedes Betriebsmitglied weiß nämlich:
was in diesem Unternehmen unter Mobbing verstanden wird und
mit welchen Sanktionen zu rechnen ist,
wenn gegen die festgelegten Regeln verstoßen wird.
Mustergültige Mobbing-Vereinbarungen
Betrachten wir einmal zwei Beispiele:
Beispiel 1
Bei der Volkswagen AG wird bereits bei der Verleumdung von Werksangehörigen und deren Familien (!) von Mobbing gesprochen. Absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen oder sogar Desinformationen gilt ebenfalls als Mobbing.
Weiterhin zählen dazu:
Drohungen oder Erniedrigungen
Beschimpfungen
unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte,
zum Beispiel durch Zuteilung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben.
Beispiel 2
Im Sozialministerium Baden-Württemberg wird zum Beispiel das Vorenthalten von Führungsdienstleistungen durch fehlende Anleitung oder die Verweigerung einer konstruktiven Mitarbeit als Mobbing betrachtet, ebenso wie der Ausschluss aus - oft informellen - zwischenmenschlichen Kommunikationsformen.
Vorbeugen ist besser
Mobbing kann im Vorfeld verhindert werden. Deshalb ist jedem Unternehmen als vorbeugende Maßnahme zu empfehlen, möglichst frühzeitig eine Mobbing-Betriebsvereinbarung zu erstellen.
Was gehört zum Beispiel in eine solche Vereinbarung hinein?
Die Zielsetzung:
Was wollen wir mit der Vereinbarung erreichen?
Der Geltungsbereich:
Innendienst, Außendienst, Verwaltung usw.
Die Definition von Mobbing:
Was versteht »das Unternehmen« unter Mobbing?
Die Ansprechpartner:
wen können Betroffene (angstfrei) ansprechen?
Die Maßnahmen und Zeitpläne:
Im Mobbing Fall muss nicht unbedingt sofort eine Strafaktion erfolgen.
Fazit
Oft reicht es aus, die Täter mit ihrem Verhalten unmissverständlich zu konfrontieren, in Kommunikation zu schulen - und erst im Wiederholungsfall mit Strafen zu drohen.
Der Aufwand für die Abstimmung und Erstellung einer Mobbing-Betriebsvereinbarung stellt eine gute Investition dar, denn Mobbing kann sich kein Unternehmen leisten - wenn es überleben will.
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